Ich stimme dem Beitrag auch voll zu und wundere mich oft, wie man Arbeitszeitverkürzung und BGE als Gegensätze sehen kann. Bei gleichem Stundenlohn bedeutet weniger Arbeit natürlich einen niedrigeren Monatslohn. Wenn voller Lohnausgleich nun bedeuten soll, dass das Einkommen trotzdem gleich bleibt, lässt sich die Arbeitszeit doch nur wenig verkürzen; außerdem dürften solche Arbeitszeitverkürzungen schwierig in Tarifverhandlungen durchsetzbar sein. Am Markt bedeutet ein geringerer Bedarf an Arbeitsleistung doch sogar eher sinkende Stundenlöhne wegen sinkender Nachfrage. Erst das BGE gibt doch m.E. den Arbeitnehmern die Möglichkeit, auf Augenhöhe um die Arbeitszeitverkürzung zu verhandeln.
Natürlich wäre ein einzelner Arbeitnehmer durch das BGE gegen die Arbeitgeber nicht mehr so wehrlos wie heute; er wäre also weniger auf die Gewerkschaften angewiesen. Aber damit er nicht nur auf sein individuelles Verhandlungsgeschick angewiesen wäre, wären Tarifverträge doch wünschenswert. Geht es den Gewerkschaften eigentlich mehr um ihre Organisiation und ihre Mitgliederzahl oder um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Neben dem Eigeninteresse der Gewerkschaften spielt aber m.E. auch eine Rolle, dass viele Gewerkschaftsmitglieder Arbeit quasi als Lebenssinn ansehen und nicht Faule vertreten wollen.
Auch mir erscheint es sinnvoller, dass alle weniger arbeiten als einige bis zum Burnout und andere gar nicht. Dazu sind m.E. neben dem BGE weitere Maßnahmen notwendig, die auch für Arbeitgeber ein Anreiz schaffen, viele Menschen für kurze Zeit zu beschäftigen statt wenige für lange.
Gross Angelika schrieb am 28.07.2008, 16:06 Uhr zu
Das Grundeinkommen ist eine Entlastung der Steuerzahler und wird den Sozialstaat erhalten.
Man sollte meinen das Althaus das genug Leuten vorgerechnet hat.
Wer noch immer glaubt das Grundeinkommen sei eine Bedrohung der soll sich mal darueber gedanken machen das in Deutschland 40% aller Alleinerziehenden und 20% aller alleinstehenden Erwachsenen in Armut leben.
Das waere nicht noetig wenn sich notorische \"Nein\" sager endlich informieren wuerden und das Grundeinkommen in Deutschland eingefuehrt wuerde. Alle die rechnen koennen wollen es sowieso schon.
Eric Manneschmidt schrieb am 27.07.2008, 19:43 Uhr zu
Es bleibt leider dabei: Lawson wie auch hier Willems bleiben beim heutigen top-down Denken stehen: Es sollen eben wieder die politischen Eliten = der Staat entscheiden, was nuetzliche Arbeit ist und was nicht.
Wenn schon Hinter- (oder Seiten)eingang, dann das Energiegeld des SFV (http://www.sfv.de/sachgeb/Energie4.htm). Dort wird ueber die Besteuerung des Energieverbrauchs auf der einen Seite die zu Recht geforderte Rahmensetzung vorgenommen, auf der anderen Seite durch die Ausschuettung an alle (unterscheidet sich vom BGE nur durch Hoehe und Intention) genau die Dezentralisierung von wirtschaftlicher Entscheidungsmacht angefangen, die auch ein BGE letztlich erreichen will.
Kurz: Der Hund soll mit dem Schwanz wedeln und nicht umgekehrt. Aber wer genau ist der Hund?
Die Arbeitgeber haben SUBJEKTIV schlechte Erfahrungen mit der Arbeitszeitverkürzung gemacht.
Grund: Aufgrund der Funktionsweise des heutigen Sozialstaats waren Arbeitszeitverkürzungen nur mit (vollem oder teilweisem) Lohnausgleich für die Arbeitnehmer denkbar, da unser Sozialstaat niedrige Einkommen diskriminert (konkave Brutto-Netto-Kurve).
Das wäre mit BGE anders!
Daher sind in den Tarifverträgen die Stundenlöhne stärker gestiegen, als es bei einer einfachen Lohnerhöhung der Fall gewesen wäre.
OBJEKTIV übersehen die Arbeitgeber (bzw. ihre Verbände bestreiten dies!), dass durch die AZVen der Anstieg der Arbeitslosigkeit gebremst wurde. Leider ist es so, dass die Kosten der Arbeitslosigkeit, die durch zu lange tarifliche Arbeitszeiten in einer Branche erzeugt wird, auf den Staat abgewälzt werden, darum spricht ja auch vom \"Tarifkartell\". Finanziert wird das dann \"solidarisch\" von allen Branchen. Der Eigennutz jeder einzelnen Branche schadet also der Gesamtwirtschaft.
Die Einäugigkeit der sogenannten arbeiternahen Volksparteien ist schon erschütternd. Leider kein Einzelfall, die Geschichte der Arbeiterbewegung ist voller Selbstverstümmelung, und immer wieder getrieben von jenen, die eine \"Führunsgrolle\" für sich beanspruchen, wo halbseiden von Befreiung gesprochen wird.
Ich kann kein Verständnis aufbringen, Menschen überhaup ernst zu nehmen, die grundlegende zusammenhängende Problemstellungen vollkommmen voneinander losgelöst betrachten. Arbeitszeitverkürzung funktioniert nur bei Existenzsicherung, das ist sonnenklar. Und dass diese Existenzsicherung nicht aus einer Verdopplung der Nettolöhne zu holen ist, wird auch jedem klar sein - zumal mal wieder übersehen wird, dass der \"klassische\" Lohnarbeitnehmer weniger als die Hälfte aller arbeitenden Menschen ausmacht. Wir würden damit enden, dass es einige priviligierte Jobs gibt (30h bei 50 Euro/h) und der Rest sich noch mehr abstrampelt, als heute schon, um das Notwendigste zum leben zusammenzubekommen (siehe Kleinselbständige).
Gegen diesen Fehler - nämlich immer nur neue Inseln der Privilegien zu schaffen - hilft nur eine Existenzabsicherungslösung, die einfach steuerbar ist, und vor allem: jeden gleichermaßen einschließt.
Mark Pätzold
Robert Bleilebens schrieb am 25.07.2008, 09:52 Uhr zu
Ich denke, daß die Gewerkschaften deswegen überwiegend gegen ein BGE sind, weil es die individuelle Verhandlungsposition der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber stärkt. Sie sind somit weniger auf die kollektive Interessenvertretung durch Gewerkschaften angewiesen. Deren Bedeutung vermindert sich also. Und das gefällt den meisten Gwerkschaftern naturgemäß nicht. Wenn sich Herr Sommer im Jahre 2002 für ein Grundeinkommen ausgesprochen hat, so war ihm damals wahrscheinlich dieser Zusammenhang nicht bewußt. Inzwischen dürfte sich dies geändert haben.
Um ein bgE umzusetzen und für Skeptiker die Finanzierbarkeit zu verdeutlichen, muss man wohl von Zahlenmaterial ausgehen, das jetzt schon vorhanden ist. Trotzdem ist ein bgE nicht nur ein Umverteilungsproblem, sondern geht weit darüber hinaus.
Das Volkseinkommen ist eine zahlenmäßige Bewertung von Einkommen und sagt nichts über die Bedingungen und Machtverhältnisse wie Einkommen erzielt werden aus, es beinhaltet keine Qualitätsmerkmale, wie z.B. saubere Umwelt, altersgerechte Bildung, freies arbeiten, Kunst und Kultur als geistige Nahrung, gesunde Lebensbedingungen, freie Meinungsäußerung, freie Wissenschaft etc.
„Und doch geht es in Wahrheit um etwas ganz anderes. Das bedingungslose Grundeinkommen ist überhaupt keine Antwort auf Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne oder die wachsende Verarmung von Teilen der Bevölkerung. Das Grundeinkommen hat im Kern gar nichts mit Sozialpolitik zu tun, auch wenn die Debatte leider immer noch zu stark von dieser Wahrnehmung getrübt wird. Nein: Unsere Gesellschaft braucht ein Grundeinkommen, weil sich die Grundbedingungen der Arbeit dramatisch verändern.“
Diese Aussage von G. Werner ist kein Zurückrudern, sondern eine Dimensionserweiterung. Es ist ein Strukturproblem, denn dass bgE ist eine fehlende Kraft die menschliche Freiheit zulässt und letztendlich ein besseres Zusammenspiel gesellschaftlicher Kräfte ermöglicht.
Agnes Schubert schrieb am 22.07.2008, 03:04 Uhr zu
Den Kombilohneffekt des BGE prinzipiell zu bestreiten, ist ein sachlicher Fehler, sowohl für Ronald Blaschkes Fall 1 als auch für seinen Fall 2.
Vorab aber diese Bemerkung zu einem Abschnitt aus dem obigen Beitrag:
\"Wie der DGB, so streiten auch linke BGE-Fans für Mindestlöhne und ordentliche Tariflöhne, übrigens sogar für höhere Mindestlöhne als die Gewerkschaften....Das BGE selbst hat einen enormen Mindestlohneffekt, weil keine/r gezwungen ist, einen Job zu miesen Bedingungen anzunehmen. Das BGE und der Mindestlohn stärken also die Verfügungsmacht der Lohnabhängigen über ihre Arbeits- und Lebensbedingungen und über ihr eigenes Leben, erweitern somit die Freiheit der Menschen. \"
So wie der 2. Satz hier sehr richtiges beschreibt ist, beschreibt der 1. Satz mir Unverständliches. Warum streiten linke BGE-Fans für zum BGE zusätzlichen Mindestlohn? Weil sie dem 2.Satz selber nicht ganz glauben können? Oder weil sie nicht mit anderen Linken über deren Grundsätze streiten und sich dadurch kompromissbereit zeigen wollen?
Mir ist es unverständlich, warum sich zwei (Arbeitnehmer und -geber) nicht auf einen Niedriglohn einigen dürfen, wenn der Arbeitnehmer es z.B. einen bestimmten Wachdienst eben persönlich für sehr wichtig, oder nur für einen leichten Job hält, bei dem ihm erlaubt ist zu lesen ..., vorausgesetzt, dass weder jener Arbeitnehmer noch andere diesen Job zur Existenz brauchen.
So haben Gewerkschafter eben mit der Behauptung, dass ein BGE den Lohn senken *kann*, durchaus recht. Aber was ist gegen diesen Job, der allein die Existenz nicht zu sichern vermag, eigentlich zu sagen (das ist ja schließlich bei jeder ehrenamtlichen Tätigkeit auch so) , wenn die Jobs bzw. die Wertschöpfung insgesamt mittels BGE die Existenz eines jeden sichern?
AgneS
Ludwig Paul Häußner schrieb am 18.07.2008, 09:49 Uhr zu
Stellen wir uns das Volkseinkommen als einen Kuchen vor, dann ist das BGE ein Ausschnitt aus dem volkswirtschaftlichen Kuchen. Im Grunde genommen ist das GRUNDeinkommen also schon längst finanziert und vorhanden - allerdings nicht bedingungslos.
Wir können als TRANSFERgrenze ja den Einkommensteuerfreibetrag von derzeit rund 7.600 Euro pro Jahr für ein BGE ansetzen; das würde ein BGE von rund 650,- Euro monatlich ausmachen. Für alle Einkommen, die darüber liegen wird es lediglich verrechnet - ein substitutiver Effekt.
Beispiele: Ein Rentnerehepaar A erhält 1.400 Euro Rente, dann sind (aufgrund eines Grundeinkommensgesetzes) in dieser Rente 1.300 Euro Grundeinkommen enthalten.
Ein Rentnerehepaar B hat eine gemeinsame Rente von 1.150 Euro. Aufgrund des Grundeinkommensgesetzes erhält es weiterhin 1.150,- Euro Rente - dies wird auf das Nievau des BGE aufgestockt um 150,- Euro. Hier hätten wir einen Umverteilungsbedarf aus dem Volkseinkommen. Diese Umverteilung müsste über Steuern realisiert werden (s.u.).
Durch das Grundeinkommensgesetz werden auch die Brutto- und Nettolöhne einmalig unter Anrechnung des BGE neu festgelegt. Damit ist ordnungspolitisch betrachtet die Wettbewerbsgleicheit für alle Unternehmen gegeben. Darauf aufbauend kommt es zu neuen Tarifverhandlungen in der Folgezeit. Das BGE ist so auch ein impliziter \"Mindestlohn\".
Diese Methodik lässt sich von \"Ackermann\" bis \"Zumwinkel\" anwenden - also auch auf andere Transferzahlungen wie Kindergeld, BaföG.
Damit die Finanzierung der sozialen Grundsicherung bzw. des BGE transparent wird, ließe sich der Finanzierungsbedarf durch eine soziale MwSt - als neue Bundessteuer - aufbringen. Bei rund siebzig Milliarden Finanzbedarf (das entsspricht ca. 3% des Volkseinkommens) würde dies einen Steuersatz von 10% bedeuten. Da das BGE ja substitutiv ist, würde das volkswirtschaftliche Preisniveau (prozessual-dynamisch betrachtet) konstant bleiben.
Lediglich das Wohngeld müsste auf kommunaler Ebene ggf. noch weitergewährt werden, da die Mieten in Magdeburg und München unterschiedlich hoch sind. Der unterschiedlich teure Boden in Magdeburg und München und damit die sozioökonomischen Folgen könnten auf kommunaler Ebene durch das Instrument des Erbbaurechts bzw. einer Bodenabgabe (statt der bisherigen - verfassungswidrigen - Grundsteuer) reguliert werden, indem die Einnahmen aus Bodenrenten pro Kopf als ein - im Wortsinne - zusätzliches kommunales GRUNDeinkommen rückvergütet werden könnten.
Das BGE als Ziel ist klar, der hier aufgezeigte Weg ist ein gangbarer.
Ludwig Paul Häußner
Universität Karlsruhe (TH) - IEP
Günter Schwarz schrieb am 17.07.2008, 18:39 Uhr zu
Die Grünen befinden sich mit ihrem Ansatz der Sanktionen nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes.
Im Artikel eins steht,
\"Die Würde des Menschen ist unantastbar\"
Dort steht nichts davon, dass die Würde eingeschränkt werden kann.
Dort steht auch nichts davon, dass Menschen arbeiten wollen müssen.
Da sich das ALG II wie früher die Sozialhilfe und jetzt das Sozialgeld aus dem Art. 1 unseres Grundgesetzes ableitet, kann es keine Sanktionen geben, die unter diese Beträge fallen.
Dies ist auch der Ansatz für die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen. Gerade weil es keine Repressionen geben kann, die das Existenzminimum unterschreiten, da sonst die Würde verloren geht.
Wir Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens lehnen Sanktionen gegen Arbeitsunwillige aus gutem Grund ab! Nicht Strafe nämlich, sondern ARBEITSLOHN sollte das sein, was den Menschen zur Arbeit motiviert!
Dass dieser zur Motivation für viele Menschen nicht ausreicht, liegt nicht so sehr daran, dass Arbeitgeber zu niedrige Löhne zahlen, sondern dass (Arbeitgeber-)Kosten und (Arbeitnehmer-)Nutzen in keiner vernünftigen Relation stehen. (Zu geringer Lohnabstand)
Agnes Schubert schrieb am 17.07.2008, 09:08 Uhr zu
Bevor man die Frage stellt, ob und wie hoch Sanktionen beim Grundeinkommen sein dürfen, sollte man den Grund für solche betrachtet haben. Warum kann man den Müßiggang nicht einfach dulden?
Geht es um den Neid oder Gerechtigkeit, wenn da einige, die anscheinend oder auch nur scheinbar keinerlei gesellschaftliche Leistung vollbringen, dennoch erträglich leben, während andere arbeiten?
Ein neues Gerechtigkeitsproblem gibt es bei Einführung eines sanktionsfreien Grundeinkommens nicht, denn es steht ja jedem, der bisher eine so genannte Leistung vollbringt, frei, es künftig auch zu lassen. Das Argument ist da umso wichtiger, wo es umgekehrt oft nicht jedem frei steht, genau diese Leistung zu vollbringen, und sich die Gerechtigkeitsfrage so ja eher andersherum stellt. Und andererseits wird bereits heute allerorten, wenn auch moralisch kritisiert, dann doch geduldet, dass man ggf. auch vom Geld seiner Vorfahren leben kann.
Da wo Besitz viele von Geburt an von fast allem erst einmal ausschließt und schon für die pure Existenz Geld benötigt wird, muss die gesellschaftliche Teilhabe wieder eröffnet werden, z.B. mittels BGE, bevor für weitere Leistungen moralisch ein Anspruch an das Individuum bzgl. Gegenleistung gestellt werden kann.
Es bleibt die Frage, ob nicht mittels Sanktionen verhindert werden müsse, dass insgesamt zu wenig Leistung erbracht wird. Aus einem solchen Grund konnten sich Sklavenhalter einst wohl auch nicht vorstellen, auf die lieb gewonnene Peitsche zu verzichten, und doch wurde später ohne Peitsche- mit neuen Strukturen und mehr relativer Freiheit der Arbeiter - mehr geleistet.
Wie ist aber zu gewährleisten, dass mit BGE keine „sozialwirtschaftliche Notlage“ eintritt.
Sicherheit gibt es dafür nicht. Die Funktionsfähigkeit hängt anfangs sicher mit der Höhe des sanktionsfreien, weil bedingungslosen, Grundeinkommens zusammen. Wenn das BGE zu niedrig ist, gibt es weiterhin eine zu hohe Nachfrage nach Arbeit und somit ungewollte Arbeitslosigkeit. Man kann da aber jederzeit nachsteuern. Wird das BGE zu hoch angesetzt, wird bei zu vielen Arbeitsfähigen Freizeit und Ehrenamt möglicherweise einen zu hohen Platz einnehmen und so das erforderliche Bruttosozialprodukt nicht erreicht werden. Die genaue Höhe aber vorher festzulegen, ist kaum möglich. Eine allmähliche Steigerung des BGE schafft hingegen die Sicherheit, nicht über das Ziel hinaus zu schießen.
Agnes Schubert schrieb am 17.07.2008, 08:12 Uhr zu
Was ist denn spektakulär neu an der Idee eines BGE?
\"Existenzsichernd\"? Sicher ein hehres Ziel, das auf Grund gesellschaftlicher Veränderungen aber immer wieder neu bewertet und neu gefordert werden muss. Aber neu? Nein! Den Kampf um mehr bis zu wenigstens einem Minimum gibt es bereits heute für Lohn, Rente , Sozialhilfe ... und auch mit einem eingeführten BGE wird er nicht einfach ein für allemal beendet sein.
Wirklich neu ist das \"bedingungslos\". Da ist BGE die Revolution, die neue Qualität. Ist das geschafft, bleibt der Weg der Evolution, der ewige Kampf um die Erhöhung, um die Quantität, bei dem sich die Fronten wieder zwischen oben und unten stellen.
Was also spricht gegen eine Einführung eines vorläufig *zusätzlichen* aber nicht allein existenzsichernden bedingungslosen Einkommens bei sonstiger annähernder Beibehaltung des Status Quo, um diesen Paradigmenwechsel zu schaffen? Ohne sichtbare abrechenbare Gegenleistung Geld zu bekommen, ist das was die größte Verwirrung bei den meisten Menschen hervorruft, und wo eine plötzlich relevante Größe auch Verwerfungen bringen wird.
Dabei scheint es mir recht einfach:
Anstelle einer Erhöhung von Kindergeld, Rente und AlG2 als Inflationsausgleich wird ein BGE in genau dieser Höhe eingeführt, das für alle auch für die Lohnempfänger auch als Inflationsausgleich ankommt.
Nach erfolgter Einführung kann man dann _quid pro quo_ die Erhöhung des BGE mit einer höchstens gleichwertigen Abschmelzung bisheriger bedingter Fürsorge bzw. zur Gegenfinanzierung eine Erhöhung von Steuern durchsetzen, bis schließlich ein Grundeinkommen herauskommt, das bedingungslos ist und schon etwas höher ausfällt, als heutige Leistungen nach Hartz4.
Der einzige Nachteil ist, dass auch erst dann die Verwaltungskosten der verschiedenen Sozialtöpfe entfallen. Aber vielleicht kann man darauf ja dann - die vielleicht 10 Jahre - warten, weil man sonst wohl wenigstens genauso lange wartet, um die Bedenkenträger zu überzeugen.
Der Kampf um die Definition von \"existenzsichernd\" bleibt nach der Einführung des BGE wie davor ein dauerhafter, nur dass die Front der Nutznießer beim BGE größer ist als bei den verschiedenen Sozialtöpfen. Das wird dann sicher nicht ohne entsprechende Wirkung bleiben.
Mathias Schweitzer schrieb am 16.07.2008, 16:31 Uhr zu
Götz Werner greift jetzt Ideen auf, die zum Teil schon umgesetzt wurden. Damit bewegt er sich (zumindest zum Teil) weg, von der sympathischen Grundidee eines bGE für alle Menschen. Die steuerfinanzierte Rente wird derzeit in der Schweiz umgesetzt und Kindergeld/Kinderfreibeträge gibt es schon in Deutschland. Selbstverständlich hat Götz Werner recht, mit der Feststellung des erbärmlichen Umganges mit armen Kindern und armen Alten in einer derart reichen Gesellschaft, wie der unserigen. Klar, beginnen kann man mit einem bestimmten Personenkreis immer und lieber so, als wenn überhaupt nichts passiert. Die betroffenen Menschen werden es danken. Auf der anderen Seite müssen wir jedoch aufpassen, dass wir uns nicht zu weit vom Ursprung des bGE wegbewegen. Ich würde, wenn ich dürfte, mir eher einen radikalen Schritt in Richtung eines bGE aussuchen, um die \"Verwässerung\" der Grundidee auszuschließen.
Bernd Kowarsch schrieb am 16.07.2008, 13:13 Uhr zu
Die Beschäftigung mit dem Thema Sanktionen ist reichlich undifferenziert. Grundeinkommensgegnern reicht zumeist die bestehende Regelung, bei den Befürwortern ist sie offenbar äußerst unbeliebt.
Dabei dürfte im Fehlen grundeinkommenspezifischer \'Notfallregeln\' eine erhebliche Menge der allfälligen Skepsis gegenüber dem Projekt gründen.
Es reicht eben nicht aus, die bestehende Regelung zurück zu drängen. Es kommt nicht nur darauf an, einen unantastbaren Sockel einzuführen. Ebenso ist die Frage zu stellen, wen eigentlich Sanktionen treffen, und wo und wann genau diese einsetzen sollen, damit auch mit ihnen die hohen Anforderungen, die das Grundeinkommen an die Gerechtigkeit stellt, eingelöst werden.
Da auch bei wirkenden Sanktionen das Existenzminimum gewährt bleiben muss, ist zu befürchten, dass die bisher geltenden im Notfall schnell ins Leere greifen. Wenn zu viele sich der Mitarbeit verweigern, geraten Einkommen-senkende Maßnahmen an die Grenze ihrer Wirksamkeit, die gezogen wird durch den unentziehbaren Mindestanspruch.
Sanktionen unterworfen werden dürfen natürlich nicht - wie höchst unfair heute üblich - einfach die besitzlosen Arbeitsverweigerer. Aber auch die Gruppe der \'aktuell\', im Notfall \'Streikenden\' kann nicht das Ziel sein, da unter ihnen viele sein können, die bereits manches Jahr gemeinwohl-förderlicher Tätigkeit hinter sich haben.
Natürlich muss die Drohung mit Sanktionen das Letzte sein, und nicht - wie heute - der Regelfall. Sie darf also nicht vorrangig an individuellem Verhalten, sondern muss zuerst bei sozialwirtschaftlicher Notwendigkeit ansetzen. Das legitime Ziel von Sanktionen ist nicht die persönliche Disziplinierung, sondern die Sicherheit der Wohlfahrt der Gesellschaft.
Notlagen müssen bereits im Vorfeld entschärft werden. So könnten zB. allgemeine und freiwillige, gut ausgestattete und damit attraktive \'Ersatzdienste\' gemeinnützig tätig werden und flexibel auf spezielle Erfordernisse reagieren.
Zusammengefasst:
Sanktionen beginnen oberhalb des Existenzminimums.
Die Bereitschaft zu gemeinnütziger Arbeit ist abhängig von erbrachter Arbeit und unabhängig von Einkommen und Vermögen zu prüfen.
Der Bereitschaftsprüfung voraus geht die Erklärung der sozialwirtschaftlichen Notlage.
Thomas Oberhäuser schrieb am 15.07.2008, 15:27 Uhr zu
Sich zur Person von Götz Werner zu äußern und ihn dabei in die Unternehmerecke zu stellen, ist schon verlockend. Dabei bedenken sollte man aber, dass alle Diskussionen, die über die Reizworte Kapitalismus, Kommunismus, Unternehmertum, Arbeiterschaft, etc. laufen, immer in einer Klassenkampfbetrachtung enden, die die Menschen auseinanderbringt und der Polemik und Feindschaft unter den Menschen Vorschub leistet.
War es nicht gerade die Idee des Grundeinkommens, die parteiübergreifend wieder eine Diskussion unter den Menschen voranbrachte, scheinbar unüberwindliche Gräben zuschüttete, und zu nicht mehr möglich gehaltenen gemeinsamen Betrachtungen und Erkenntnissen führte. Das \"Kästchendenken\" der Roten, Grünen, Linken, Schwarzen ist es doch, was unsere Gesellschaft so heruntergewirtschaftet hat. Jedes Grüppchen denkt nur soweit, wie ihre eigene „Schatulle“ reicht.
Die Aufgaben, die heute die Grundeinkommensbefürworter angehen müssen, sind in erster Linie machtpolitische Natur:
Durch welche Unternehmungen, Aktivitäten wird eine baldige Einführung des Grundeinkommens befördert? Was können dabei die vielfältig vorhandenen Initiativen tun. Welche Aufgaben können sie übernehmen. --
Die Vermittlung der Grundeinkommensidee bleibt weiterhin eine wichtige Arbeit. Grundeinkommensgegner sind aber nicht nur die, die die Idee nicht verstehen, etwa weil sie zu kompliziert sei, sondern auch diejenigen, die von dem alten, ungerechten und menschen-unwürdigen System profitiert haben. Sie ziehen daraus Profit, dass ihre Mitmenschen benachteiligt werden, und viele dieser Menschen wollen nicht auf die daraus resultierenden „Vorteile“ verzichten. Da nützt auch kein Infoabend.
Für die, die noch gar nichts von der Grundeinkommensidee gehört haben, gibt es immer mehr Informationsangebote. In Form von Vorträgen, Infoveranstaltungen, Internetseiten. Die Grundidee ist nun auch wirklich nicht schwer zu verstehen: Eine durch den Staat an alle Bürger bedingungslos gezahlte Existenzsicherung. - Und die hatten wir bis jetzt noch nicht.
Agnes Schubert schrieb am 15.07.2008, 15:16 Uhr zu
Zitat: \"Ich wäre sehr dafür, dass wir diese Kommissionsarbeit erst ordentlich beenden - das wird noch etwa eineinhalb Jahre dauern - und dann aus den entsprechenden Ergebnissen die Konsequenzen ziehen.\"
Bis dahin soll am besten erst einmal nichts geschehen? Soll das Thema aus dem Wahlkampf raus gehalten werden, oder warum braucht eigentlich diese bunte Kommission genau so lange? Doch wohl weil man ihr genau so lange Zeit gegeben hat, oder?
Vielleicht sollten wir um so mehr dafür Sorgen, dass Grundeinkommen ein Hauptthema im Wahlkampf wird und zwar inklusive einer genauen Ausgestaltung. Damit es nicht im Nachhinein auch gegen den Willen der Bevölkerung und damit vielleicht in der genauen Ausgestaltung zu Lasten der Mehrheit eingeführt wird.
Gerade das ist es doch, dass wir endlich aus dem Lagerdenken (links-rechts-rot-grün-schwarz-gelb-etc.)aussteigen und nach neuen natürlichen Strukturen suchen.
Für viele Menschen ist das \"Lagerdenken\" die letzte Orientierung in einer rasant sich selbst zerstörenden Zeit. Wir glauben heute in einem Informationszeitalter zu leben und meinen besonders Intelligent zu sein - dass ist ein Irrtum - , denn der Nachwelt bleibt nur noch digitaler Schrott und atomare Verseuchung (das ist eklig aber absolut ernst gemeint.
Was tun? Revolution ausrufen? Seine eigene Haut retten? Weiter machen wie bisher? Nein!
Jeder sollte etwas mehr menschlicher und über sein Leben hinaus denken, mehr Verantwortung für das Leben übernehmen und in Zusammenhängen, Kreisläufen und Rhythmen die Welt anschauen.
Das BGE ist in diesen Sinne eine soziale Tat, dass es der sozialen Ordnung.
Bernd Kowarsch schrieb am 14.07.2008, 19:40 Uhr zu
Meine Kritik am \'Punkt 2\' würde eher an einem Bruch in der Argumentation festmachen.
Der Beirat des BMF argumentiert zunächst mit einem Mangel an Transparenz beim Nachweis der Bedürftigkeit (hier schon kann man ja einwenden, dass zumindest in einem auch Vermögenssteuern umfassenden Steuersystem die Bedürftigkeit genügend festgestellt werden könnte).
Daran anschließend jedoch spricht er \'plötzlich\' davon, sehr wohl die LEISTUNGSbereitschaft prüfen zu wollen: \"Bevor der Staat den Unterhalt übernimmt, sollte er sehr wohl prüfen, wie viel Mühe der potentielle Sozialhilfeempfänger für die Erzielung seines Einkommens aufgewendet hat oder ob Vermögen vorliegt.\"
Während Vermögen die Abhängigkeit von öffentlichen Transfers noch auszusetzen vermag (so im System der Neg.ESt), bedeutet die Müheprüfung in diesem Pseudozusammenhang doch recht genau: \"Wernicharbeitenwill ist satt\".
Es soll hier offenbar gar kein Bedarf geprüft, sondern mittels einer willkürlichen Behauptung die Verknüpfung zweier grundverschiedener Dinge hergestellt werden.
Von einem wie immer festgestellten Leistungsunwillen kann man auf alles und gar nichts schließen (der Calvinist auf Geisteskrankheit, der Buddhist auf Reife), bestimmt aber nicht auf Bedarfsdeckung. Der Konnex von Leistungsunwillen und Bedarfsdeckung gleicht dem von Kriegsdienstverweigerung und Vogelfreiheit.
Anstatt gegen die Bedürftigkeit zu argumentieren IGNORIERT der Beirat die Frage nach einem Verfahren mit dem sie festzustellen wäre. Jeder Gedanke daran, ein Bedarf könne ohne Bereitschaft bestehen, ist ihm Verschwendung - was folgt ist Verdrängung nach dem Motto \'irgend ein Druckmittel wurde noch immer gebraucht und das war schließlich auch ausreichend verfügbar\'.
_
Weiter hielte ich gerade den Begriff einer allgemeinen Bedürftigkeit für nützlich. Also nicht: \'Gleichgültig ob bedürftig oder nicht soll jedeR ein Einkommen erhalten\' sondern: \'jedeR soll ein Einkommen erhalten weil jedeR bedürftig ist\' oder anders: \'gleichgültig ob Einkommen oder nicht ist jedeR bedürftig\'. Aufgrund dieser allgemeinen Bedürftigkeit (Abhängigkeit von individuell nicht veränder-, vertretbaren Lebensbedingungen) ist dann die ebenso allgemeine Zahlung des Grundeinkommen nicht nur legitim sondern geboten - und unabhängig von den Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft.
Diese Aktion kann man begrüßen, um die Thematik Grundeinkommen in die breite Bevölkerung zu tragen. Es darf m.E. jedoch keinesfalls auf eine Abstimmung hinauslaufen sondern muss vielmehr in Richtung Denkanstoß gehen, denn die meisten haben noch nie etwas davon gehört und wissen auch nichts damit anzufangen.
Erst wenn die Vision Grundeinkommen in der gesamten Komplexität von einer Mehrheit gedacht wird, kann sie auch durchgesetzt werden. Und diesbezüglich stehen wir erst ganz am Anfang.
Bernd Kowarsch schrieb am 12.07.2008, 20:45 Uhr zu
Begrüßenswert an diesem Konzept ist allenfalls die Erkenntnis, dass unterschiedlichen Arbeiten ein je abweichender Wert beizumessen ist. Es gibt konstruktive und also entsprechend destruktive Tätigkeiten.
Nun sollen die Besitzlosen möglichst kostengünstig das Gemeinwohl besorgen. Im Nachkriegsdeutschland wurde genau das - soweit ich weiß durch betreiben der Kirchen - verhindert, indem Leistungsberechtigte regelmäßig nur zu \"gemeinnützigen _und_zusätzlichen_ Arbeitsgelegenheiten\" herangezogen werden durften.
Richard Lawson: \"...den Aspekt des Grundeinkommens als „lohnergänzende Komponente“ für konstruktive Tätigkeiten in Gesellschaft und Umwelt hervorzuheben – einer Komponente,
die Sozialtransfers in Kombination mit Erwerbstätigkeit zugesteht,
um den Empfängern den Weg aus der Falle der Arbeitslosigkeit zu ermöglichen.\"
Nicht unpassend erscheint mir da Robert Ulmers Satz: \"Es geht ihr um die Freiheit der ökonomisch Stärkeren, unbürokratisch über die ökonomisch Schwächeren verfügen zu können.\" \"zit.\":https://www.grundeinkommen.de/06/06/2008/fuer-wessen-freiheit-steht-die-fdp.html
Richard Lawson: \"Es wäre sehr schwierig für eine Regierung, solch eine Regelung nach dem Ende der Rezession wieder abzuschaffen. ...
Die allgemeine Wirkung auf die öffentliche Wahrnehmung wäre mit jener bei der Einführung des Frauenwahlrechts zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu vergleichen.\"
Erstes ist aber doch eher zu befürchten, als zu erhoffen. Die Einführung so genannter Bürgerarbeit verschaffte nicht der Unverlierbarkeit des Recht auf Existenzmittel sondern dem Arbeitszwang eine kaum rückholbare Anerkennung.
Und zum zweiten; dieses Projekt erinnert doch weniger an die Einführung eines Frauenwahlrecht, das es zuvor keineswegs gab, sondern eher an den \'Nato-Doppelbeschluß\', der nur unerträglich angewachsene Mengen Sondermüll hinterließ.
Wir wollen uns aber an die Zunahme und die Normalisierung von Zwängen nicht gewöhnen - nein, auch nicht schleichend.
Agnes Schubert schrieb am 12.07.2008, 07:10 Uhr zu
Ha Robert! Das BGE hat nichts mit Überwindung des Kapitalismus zu tun, es sei denn es fördert bei einigen das Verständnis vom Wesen des Kapitalismus und auch das ist wohl noch fraglich. Mit BGE erhält der Kapitalismus nur eine neue Form. Auch die soziale Marktwirtschaft als Gegensatz zum Manchesterkapitalismus hat ja nicht wirklich was beigetragen zur Überwindung des Kapitalismus an sich.
Und G., den real existierenden Sozialismus ohne Wesensverständnis zu kritisieren macht auch keinen Sinn. Vielleicht solltest du dir mal die Frage stellen, ob du dir einen DDR-Sozialismus plus BGE als etwas positives vorstellst oder nicht. Und dann noch die Frage, ob BGE und Kapitalismus oder BGE und (Real-)Sozialismus besser zusammen passt.
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Ich stimme dem Beitrag auch voll zu und wundere mich oft, wie man Arbeitszeitverkürzung und BGE als Gegensätze sehen kann. Bei gleichem Stundenlohn bedeutet weniger Arbeit natürlich einen niedrigeren Monatslohn. Wenn voller Lohnausgleich nun bedeuten soll, dass das Einkommen trotzdem gleich bleibt, lässt sich die Arbeitszeit doch nur wenig verkürzen; außerdem dürften solche Arbeitszeitverkürzungen schwierig in Tarifverhandlungen durchsetzbar sein. Am Markt bedeutet ein geringerer Bedarf an Arbeitsleistung doch sogar eher sinkende Stundenlöhne wegen sinkender Nachfrage. Erst das BGE gibt doch m.E. den Arbeitnehmern die Möglichkeit, auf Augenhöhe um die Arbeitszeitverkürzung zu verhandeln.
Natürlich wäre ein einzelner Arbeitnehmer durch das BGE gegen die Arbeitgeber nicht mehr so wehrlos wie heute; er wäre also weniger auf die Gewerkschaften angewiesen. Aber damit er nicht nur auf sein individuelles Verhandlungsgeschick angewiesen wäre, wären Tarifverträge doch wünschenswert. Geht es den Gewerkschaften eigentlich mehr um ihre Organisiation und ihre Mitgliederzahl oder um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Neben dem Eigeninteresse der Gewerkschaften spielt aber m.E. auch eine Rolle, dass viele Gewerkschaftsmitglieder Arbeit quasi als Lebenssinn ansehen und nicht Faule vertreten wollen.
Auch mir erscheint es sinnvoller, dass alle weniger arbeiten als einige bis zum Burnout und andere gar nicht. Dazu sind m.E. neben dem BGE weitere Maßnahmen notwendig, die auch für Arbeitgeber ein Anreiz schaffen, viele Menschen für kurze Zeit zu beschäftigen statt wenige für lange.
wie kommt es, dass Frankreich keinen Vertreter im Netzwerk hat ?
Das Grundeinkommen ist eine Entlastung der Steuerzahler und wird den Sozialstaat erhalten.
Man sollte meinen das Althaus das genug Leuten vorgerechnet hat.
Wer noch immer glaubt das Grundeinkommen sei eine Bedrohung der soll sich mal darueber gedanken machen das in Deutschland 40% aller Alleinerziehenden und 20% aller alleinstehenden Erwachsenen in Armut leben.
Das waere nicht noetig wenn sich notorische \"Nein\" sager endlich informieren wuerden und das Grundeinkommen in Deutschland eingefuehrt wuerde. Alle die rechnen koennen wollen es sowieso schon.
Es bleibt leider dabei: Lawson wie auch hier Willems bleiben beim heutigen top-down Denken stehen: Es sollen eben wieder die politischen Eliten = der Staat entscheiden, was nuetzliche Arbeit ist und was nicht.
Wenn schon Hinter- (oder Seiten)eingang, dann das Energiegeld des SFV (http://www.sfv.de/sachgeb/Energie4.htm). Dort wird ueber die Besteuerung des Energieverbrauchs auf der einen Seite die zu Recht geforderte Rahmensetzung vorgenommen, auf der anderen Seite durch die Ausschuettung an alle (unterscheidet sich vom BGE nur durch Hoehe und Intention) genau die Dezentralisierung von wirtschaftlicher Entscheidungsmacht angefangen, die auch ein BGE letztlich erreichen will.
Kurz: Der Hund soll mit dem Schwanz wedeln und nicht umgekehrt. Aber wer genau ist der Hund?
Stimme dem Beitrag voll zu!
Die Arbeitgeber haben SUBJEKTIV schlechte Erfahrungen mit der Arbeitszeitverkürzung gemacht.
Grund: Aufgrund der Funktionsweise des heutigen Sozialstaats waren Arbeitszeitverkürzungen nur mit (vollem oder teilweisem) Lohnausgleich für die Arbeitnehmer denkbar, da unser Sozialstaat niedrige Einkommen diskriminert (konkave Brutto-Netto-Kurve).
Das wäre mit BGE anders!
Daher sind in den Tarifverträgen die Stundenlöhne stärker gestiegen, als es bei einer einfachen Lohnerhöhung der Fall gewesen wäre.
OBJEKTIV übersehen die Arbeitgeber (bzw. ihre Verbände bestreiten dies!), dass durch die AZVen der Anstieg der Arbeitslosigkeit gebremst wurde. Leider ist es so, dass die Kosten der Arbeitslosigkeit, die durch zu lange tarifliche Arbeitszeiten in einer Branche erzeugt wird, auf den Staat abgewälzt werden, darum spricht ja auch vom \"Tarifkartell\". Finanziert wird das dann \"solidarisch\" von allen Branchen. Der Eigennutz jeder einzelnen Branche schadet also der Gesamtwirtschaft.
Die Einäugigkeit der sogenannten arbeiternahen Volksparteien ist schon erschütternd. Leider kein Einzelfall, die Geschichte der Arbeiterbewegung ist voller Selbstverstümmelung, und immer wieder getrieben von jenen, die eine \"Führunsgrolle\" für sich beanspruchen, wo halbseiden von Befreiung gesprochen wird.
Ich kann kein Verständnis aufbringen, Menschen überhaup ernst zu nehmen, die grundlegende zusammenhängende Problemstellungen vollkommmen voneinander losgelöst betrachten. Arbeitszeitverkürzung funktioniert nur bei Existenzsicherung, das ist sonnenklar. Und dass diese Existenzsicherung nicht aus einer Verdopplung der Nettolöhne zu holen ist, wird auch jedem klar sein - zumal mal wieder übersehen wird, dass der \"klassische\" Lohnarbeitnehmer weniger als die Hälfte aller arbeitenden Menschen ausmacht. Wir würden damit enden, dass es einige priviligierte Jobs gibt (30h bei 50 Euro/h) und der Rest sich noch mehr abstrampelt, als heute schon, um das Notwendigste zum leben zusammenzubekommen (siehe Kleinselbständige).
Gegen diesen Fehler - nämlich immer nur neue Inseln der Privilegien zu schaffen - hilft nur eine Existenzabsicherungslösung, die einfach steuerbar ist, und vor allem: jeden gleichermaßen einschließt.
Mark Pätzold
Ich denke, daß die Gewerkschaften deswegen überwiegend gegen ein BGE sind, weil es die individuelle Verhandlungsposition der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber stärkt. Sie sind somit weniger auf die kollektive Interessenvertretung durch Gewerkschaften angewiesen. Deren Bedeutung vermindert sich also. Und das gefällt den meisten Gwerkschaftern naturgemäß nicht. Wenn sich Herr Sommer im Jahre 2002 für ein Grundeinkommen ausgesprochen hat, so war ihm damals wahrscheinlich dieser Zusammenhang nicht bewußt. Inzwischen dürfte sich dies geändert haben.
Jetzt ist die MV fast einen Monat her. Was ist denn nun dabei herausgekommen? Ist schon ein Armutszeugnis, dass da jetzt \"Bermudadreieck\" ist!
Um ein bgE umzusetzen und für Skeptiker die Finanzierbarkeit zu verdeutlichen, muss man wohl von Zahlenmaterial ausgehen, das jetzt schon vorhanden ist. Trotzdem ist ein bgE nicht nur ein Umverteilungsproblem, sondern geht weit darüber hinaus.
Das Volkseinkommen ist eine zahlenmäßige Bewertung von Einkommen und sagt nichts über die Bedingungen und Machtverhältnisse wie Einkommen erzielt werden aus, es beinhaltet keine Qualitätsmerkmale, wie z.B. saubere Umwelt, altersgerechte Bildung, freies arbeiten, Kunst und Kultur als geistige Nahrung, gesunde Lebensbedingungen, freie Meinungsäußerung, freie Wissenschaft etc.
„Und doch geht es in Wahrheit um etwas ganz anderes. Das bedingungslose Grundeinkommen ist überhaupt keine Antwort auf Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne oder die wachsende Verarmung von Teilen der Bevölkerung. Das Grundeinkommen hat im Kern gar nichts mit Sozialpolitik zu tun, auch wenn die Debatte leider immer noch zu stark von dieser Wahrnehmung getrübt wird. Nein: Unsere Gesellschaft braucht ein Grundeinkommen, weil sich die Grundbedingungen der Arbeit dramatisch verändern.“
Diese Aussage von G. Werner ist kein Zurückrudern, sondern eine Dimensionserweiterung. Es ist ein Strukturproblem, denn dass bgE ist eine fehlende Kraft die menschliche Freiheit zulässt und letztendlich ein besseres Zusammenspiel gesellschaftlicher Kräfte ermöglicht.
Den Kombilohneffekt des BGE prinzipiell zu bestreiten, ist ein sachlicher Fehler, sowohl für Ronald Blaschkes Fall 1 als auch für seinen Fall 2.
Vorab aber diese Bemerkung zu einem Abschnitt aus dem obigen Beitrag:
\"Wie der DGB, so streiten auch linke BGE-Fans für Mindestlöhne und ordentliche Tariflöhne, übrigens sogar für höhere Mindestlöhne als die Gewerkschaften....Das BGE selbst hat einen enormen Mindestlohneffekt, weil keine/r gezwungen ist, einen Job zu miesen Bedingungen anzunehmen. Das BGE und der Mindestlohn stärken also die Verfügungsmacht der Lohnabhängigen über ihre Arbeits- und Lebensbedingungen und über ihr eigenes Leben, erweitern somit die Freiheit der Menschen. \"
So wie der 2. Satz hier sehr richtiges beschreibt ist, beschreibt der 1. Satz mir Unverständliches. Warum streiten linke BGE-Fans für zum BGE zusätzlichen Mindestlohn? Weil sie dem 2.Satz selber nicht ganz glauben können? Oder weil sie nicht mit anderen Linken über deren Grundsätze streiten und sich dadurch kompromissbereit zeigen wollen?
Mir ist es unverständlich, warum sich zwei (Arbeitnehmer und -geber) nicht auf einen Niedriglohn einigen dürfen, wenn der Arbeitnehmer es z.B. einen bestimmten Wachdienst eben persönlich für sehr wichtig, oder nur für einen leichten Job hält, bei dem ihm erlaubt ist zu lesen ..., vorausgesetzt, dass weder jener Arbeitnehmer noch andere diesen Job zur Existenz brauchen.
So haben Gewerkschafter eben mit der Behauptung, dass ein BGE den Lohn senken *kann*, durchaus recht. Aber was ist gegen diesen Job, der allein die Existenz nicht zu sichern vermag, eigentlich zu sagen (das ist ja schließlich bei jeder ehrenamtlichen Tätigkeit auch so) , wenn die Jobs bzw. die Wertschöpfung insgesamt mittels BGE die Existenz eines jeden sichern?
AgneS
*Finanzierung und Finanzierungsströme*
Stellen wir uns das Volkseinkommen als einen Kuchen vor, dann ist das BGE ein Ausschnitt aus dem volkswirtschaftlichen Kuchen. Im Grunde genommen ist das GRUNDeinkommen also schon längst finanziert und vorhanden - allerdings nicht bedingungslos.
Wir können als TRANSFERgrenze ja den Einkommensteuerfreibetrag von derzeit rund 7.600 Euro pro Jahr für ein BGE ansetzen; das würde ein BGE von rund 650,- Euro monatlich ausmachen. Für alle Einkommen, die darüber liegen wird es lediglich verrechnet - ein substitutiver Effekt.
Beispiele: Ein Rentnerehepaar A erhält 1.400 Euro Rente, dann sind (aufgrund eines Grundeinkommensgesetzes) in dieser Rente 1.300 Euro Grundeinkommen enthalten.
Ein Rentnerehepaar B hat eine gemeinsame Rente von 1.150 Euro. Aufgrund des Grundeinkommensgesetzes erhält es weiterhin 1.150,- Euro Rente - dies wird auf das Nievau des BGE aufgestockt um 150,- Euro. Hier hätten wir einen Umverteilungsbedarf aus dem Volkseinkommen. Diese Umverteilung müsste über Steuern realisiert werden (s.u.).
Durch das Grundeinkommensgesetz werden auch die Brutto- und Nettolöhne einmalig unter Anrechnung des BGE neu festgelegt. Damit ist ordnungspolitisch betrachtet die Wettbewerbsgleicheit für alle Unternehmen gegeben. Darauf aufbauend kommt es zu neuen Tarifverhandlungen in der Folgezeit. Das BGE ist so auch ein impliziter \"Mindestlohn\".
Diese Methodik lässt sich von \"Ackermann\" bis \"Zumwinkel\" anwenden - also auch auf andere Transferzahlungen wie Kindergeld, BaföG.
Damit die Finanzierung der sozialen Grundsicherung bzw. des BGE transparent wird, ließe sich der Finanzierungsbedarf durch eine soziale MwSt - als neue Bundessteuer - aufbringen. Bei rund siebzig Milliarden Finanzbedarf (das entsspricht ca. 3% des Volkseinkommens) würde dies einen Steuersatz von 10% bedeuten. Da das BGE ja substitutiv ist, würde das volkswirtschaftliche Preisniveau (prozessual-dynamisch betrachtet) konstant bleiben.
Lediglich das Wohngeld müsste auf kommunaler Ebene ggf. noch weitergewährt werden, da die Mieten in Magdeburg und München unterschiedlich hoch sind. Der unterschiedlich teure Boden in Magdeburg und München und damit die sozioökonomischen Folgen könnten auf kommunaler Ebene durch das Instrument des Erbbaurechts bzw. einer Bodenabgabe (statt der bisherigen - verfassungswidrigen - Grundsteuer) reguliert werden, indem die Einnahmen aus Bodenrenten pro Kopf als ein - im Wortsinne - zusätzliches kommunales GRUNDeinkommen rückvergütet werden könnten.
Das BGE als Ziel ist klar, der hier aufgezeigte Weg ist ein gangbarer.
Ludwig Paul Häußner
Universität Karlsruhe (TH) - IEP
Die Grünen befinden sich mit ihrem Ansatz der Sanktionen nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes.
Im Artikel eins steht,
\"Die Würde des Menschen ist unantastbar\"
Dort steht nichts davon, dass die Würde eingeschränkt werden kann.
Dort steht auch nichts davon, dass Menschen arbeiten wollen müssen.
Da sich das ALG II wie früher die Sozialhilfe und jetzt das Sozialgeld aus dem Art. 1 unseres Grundgesetzes ableitet, kann es keine Sanktionen geben, die unter diese Beträge fallen.
Dies ist auch der Ansatz für die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen. Gerade weil es keine Repressionen geben kann, die das Existenzminimum unterschreiten, da sonst die Würde verloren geht.
Hier müßte ein Grundsatzurteil her!!!
Wir Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens lehnen Sanktionen gegen Arbeitsunwillige aus gutem Grund ab! Nicht Strafe nämlich, sondern ARBEITSLOHN sollte das sein, was den Menschen zur Arbeit motiviert!
Dass dieser zur Motivation für viele Menschen nicht ausreicht, liegt nicht so sehr daran, dass Arbeitgeber zu niedrige Löhne zahlen, sondern dass (Arbeitgeber-)Kosten und (Arbeitnehmer-)Nutzen in keiner vernünftigen Relation stehen. (Zu geringer Lohnabstand)
Bevor man die Frage stellt, ob und wie hoch Sanktionen beim Grundeinkommen sein dürfen, sollte man den Grund für solche betrachtet haben. Warum kann man den Müßiggang nicht einfach dulden?
Geht es um den Neid oder Gerechtigkeit, wenn da einige, die anscheinend oder auch nur scheinbar keinerlei gesellschaftliche Leistung vollbringen, dennoch erträglich leben, während andere arbeiten?
Ein neues Gerechtigkeitsproblem gibt es bei Einführung eines sanktionsfreien Grundeinkommens nicht, denn es steht ja jedem, der bisher eine so genannte Leistung vollbringt, frei, es künftig auch zu lassen. Das Argument ist da umso wichtiger, wo es umgekehrt oft nicht jedem frei steht, genau diese Leistung zu vollbringen, und sich die Gerechtigkeitsfrage so ja eher andersherum stellt. Und andererseits wird bereits heute allerorten, wenn auch moralisch kritisiert, dann doch geduldet, dass man ggf. auch vom Geld seiner Vorfahren leben kann.
Da wo Besitz viele von Geburt an von fast allem erst einmal ausschließt und schon für die pure Existenz Geld benötigt wird, muss die gesellschaftliche Teilhabe wieder eröffnet werden, z.B. mittels BGE, bevor für weitere Leistungen moralisch ein Anspruch an das Individuum bzgl. Gegenleistung gestellt werden kann.
Es bleibt die Frage, ob nicht mittels Sanktionen verhindert werden müsse, dass insgesamt zu wenig Leistung erbracht wird. Aus einem solchen Grund konnten sich Sklavenhalter einst wohl auch nicht vorstellen, auf die lieb gewonnene Peitsche zu verzichten, und doch wurde später ohne Peitsche- mit neuen Strukturen und mehr relativer Freiheit der Arbeiter - mehr geleistet.
Wie ist aber zu gewährleisten, dass mit BGE keine „sozialwirtschaftliche Notlage“ eintritt.
Sicherheit gibt es dafür nicht. Die Funktionsfähigkeit hängt anfangs sicher mit der Höhe des sanktionsfreien, weil bedingungslosen, Grundeinkommens zusammen. Wenn das BGE zu niedrig ist, gibt es weiterhin eine zu hohe Nachfrage nach Arbeit und somit ungewollte Arbeitslosigkeit. Man kann da aber jederzeit nachsteuern. Wird das BGE zu hoch angesetzt, wird bei zu vielen Arbeitsfähigen Freizeit und Ehrenamt möglicherweise einen zu hohen Platz einnehmen und so das erforderliche Bruttosozialprodukt nicht erreicht werden. Die genaue Höhe aber vorher festzulegen, ist kaum möglich. Eine allmähliche Steigerung des BGE schafft hingegen die Sicherheit, nicht über das Ziel hinaus zu schießen.
Kompromisse gegen die Idee?
Was ist denn spektakulär neu an der Idee eines BGE?
\"Existenzsichernd\"? Sicher ein hehres Ziel, das auf Grund gesellschaftlicher Veränderungen aber immer wieder neu bewertet und neu gefordert werden muss. Aber neu? Nein! Den Kampf um mehr bis zu wenigstens einem Minimum gibt es bereits heute für Lohn, Rente , Sozialhilfe ... und auch mit einem eingeführten BGE wird er nicht einfach ein für allemal beendet sein.
Wirklich neu ist das \"bedingungslos\". Da ist BGE die Revolution, die neue Qualität. Ist das geschafft, bleibt der Weg der Evolution, der ewige Kampf um die Erhöhung, um die Quantität, bei dem sich die Fronten wieder zwischen oben und unten stellen.
Was also spricht gegen eine Einführung eines vorläufig *zusätzlichen* aber nicht allein existenzsichernden bedingungslosen Einkommens bei sonstiger annähernder Beibehaltung des Status Quo, um diesen Paradigmenwechsel zu schaffen? Ohne sichtbare abrechenbare Gegenleistung Geld zu bekommen, ist das was die größte Verwirrung bei den meisten Menschen hervorruft, und wo eine plötzlich relevante Größe auch Verwerfungen bringen wird.
Dabei scheint es mir recht einfach:
Anstelle einer Erhöhung von Kindergeld, Rente und AlG2 als Inflationsausgleich wird ein BGE in genau dieser Höhe eingeführt, das für alle auch für die Lohnempfänger auch als Inflationsausgleich ankommt.
Nach erfolgter Einführung kann man dann _quid pro quo_ die Erhöhung des BGE mit einer höchstens gleichwertigen Abschmelzung bisheriger bedingter Fürsorge bzw. zur Gegenfinanzierung eine Erhöhung von Steuern durchsetzen, bis schließlich ein Grundeinkommen herauskommt, das bedingungslos ist und schon etwas höher ausfällt, als heutige Leistungen nach Hartz4.
Der einzige Nachteil ist, dass auch erst dann die Verwaltungskosten der verschiedenen Sozialtöpfe entfallen. Aber vielleicht kann man darauf ja dann - die vielleicht 10 Jahre - warten, weil man sonst wohl wenigstens genauso lange wartet, um die Bedenkenträger zu überzeugen.
Der Kampf um die Definition von \"existenzsichernd\" bleibt nach der Einführung des BGE wie davor ein dauerhafter, nur dass die Front der Nutznießer beim BGE größer ist als bei den verschiedenen Sozialtöpfen. Das wird dann sicher nicht ohne entsprechende Wirkung bleiben.
Götz Werner greift jetzt Ideen auf, die zum Teil schon umgesetzt wurden. Damit bewegt er sich (zumindest zum Teil) weg, von der sympathischen Grundidee eines bGE für alle Menschen. Die steuerfinanzierte Rente wird derzeit in der Schweiz umgesetzt und Kindergeld/Kinderfreibeträge gibt es schon in Deutschland. Selbstverständlich hat Götz Werner recht, mit der Feststellung des erbärmlichen Umganges mit armen Kindern und armen Alten in einer derart reichen Gesellschaft, wie der unserigen. Klar, beginnen kann man mit einem bestimmten Personenkreis immer und lieber so, als wenn überhaupt nichts passiert. Die betroffenen Menschen werden es danken. Auf der anderen Seite müssen wir jedoch aufpassen, dass wir uns nicht zu weit vom Ursprung des bGE wegbewegen. Ich würde, wenn ich dürfte, mir eher einen radikalen Schritt in Richtung eines bGE aussuchen, um die \"Verwässerung\" der Grundidee auszuschließen.
St. Ion
Die Beschäftigung mit dem Thema Sanktionen ist reichlich undifferenziert. Grundeinkommensgegnern reicht zumeist die bestehende Regelung, bei den Befürwortern ist sie offenbar äußerst unbeliebt.
Dabei dürfte im Fehlen grundeinkommenspezifischer \'Notfallregeln\' eine erhebliche Menge der allfälligen Skepsis gegenüber dem Projekt gründen.
Es reicht eben nicht aus, die bestehende Regelung zurück zu drängen. Es kommt nicht nur darauf an, einen unantastbaren Sockel einzuführen. Ebenso ist die Frage zu stellen, wen eigentlich Sanktionen treffen, und wo und wann genau diese einsetzen sollen, damit auch mit ihnen die hohen Anforderungen, die das Grundeinkommen an die Gerechtigkeit stellt, eingelöst werden.
Da auch bei wirkenden Sanktionen das Existenzminimum gewährt bleiben muss, ist zu befürchten, dass die bisher geltenden im Notfall schnell ins Leere greifen. Wenn zu viele sich der Mitarbeit verweigern, geraten Einkommen-senkende Maßnahmen an die Grenze ihrer Wirksamkeit, die gezogen wird durch den unentziehbaren Mindestanspruch.
Sanktionen unterworfen werden dürfen natürlich nicht - wie höchst unfair heute üblich - einfach die besitzlosen Arbeitsverweigerer. Aber auch die Gruppe der \'aktuell\', im Notfall \'Streikenden\' kann nicht das Ziel sein, da unter ihnen viele sein können, die bereits manches Jahr gemeinwohl-förderlicher Tätigkeit hinter sich haben.
Natürlich muss die Drohung mit Sanktionen das Letzte sein, und nicht - wie heute - der Regelfall. Sie darf also nicht vorrangig an individuellem Verhalten, sondern muss zuerst bei sozialwirtschaftlicher Notwendigkeit ansetzen. Das legitime Ziel von Sanktionen ist nicht die persönliche Disziplinierung, sondern die Sicherheit der Wohlfahrt der Gesellschaft.
Notlagen müssen bereits im Vorfeld entschärft werden. So könnten zB. allgemeine und freiwillige, gut ausgestattete und damit attraktive \'Ersatzdienste\' gemeinnützig tätig werden und flexibel auf spezielle Erfordernisse reagieren.
Zusammengefasst:
Sanktionen beginnen oberhalb des Existenzminimums.
Die Bereitschaft zu gemeinnütziger Arbeit ist abhängig von erbrachter Arbeit und unabhängig von Einkommen und Vermögen zu prüfen.
Der Bereitschaftsprüfung voraus geht die Erklärung der sozialwirtschaftlichen Notlage.
Sich zur Person von Götz Werner zu äußern und ihn dabei in die Unternehmerecke zu stellen, ist schon verlockend. Dabei bedenken sollte man aber, dass alle Diskussionen, die über die Reizworte Kapitalismus, Kommunismus, Unternehmertum, Arbeiterschaft, etc. laufen, immer in einer Klassenkampfbetrachtung enden, die die Menschen auseinanderbringt und der Polemik und Feindschaft unter den Menschen Vorschub leistet.
War es nicht gerade die Idee des Grundeinkommens, die parteiübergreifend wieder eine Diskussion unter den Menschen voranbrachte, scheinbar unüberwindliche Gräben zuschüttete, und zu nicht mehr möglich gehaltenen gemeinsamen Betrachtungen und Erkenntnissen führte. Das \"Kästchendenken\" der Roten, Grünen, Linken, Schwarzen ist es doch, was unsere Gesellschaft so heruntergewirtschaftet hat. Jedes Grüppchen denkt nur soweit, wie ihre eigene „Schatulle“ reicht.
Die Aufgaben, die heute die Grundeinkommensbefürworter angehen müssen, sind in erster Linie machtpolitische Natur:
Durch welche Unternehmungen, Aktivitäten wird eine baldige Einführung des Grundeinkommens befördert? Was können dabei die vielfältig vorhandenen Initiativen tun. Welche Aufgaben können sie übernehmen. --
Die Vermittlung der Grundeinkommensidee bleibt weiterhin eine wichtige Arbeit. Grundeinkommensgegner sind aber nicht nur die, die die Idee nicht verstehen, etwa weil sie zu kompliziert sei, sondern auch diejenigen, die von dem alten, ungerechten und menschen-unwürdigen System profitiert haben. Sie ziehen daraus Profit, dass ihre Mitmenschen benachteiligt werden, und viele dieser Menschen wollen nicht auf die daraus resultierenden „Vorteile“ verzichten. Da nützt auch kein Infoabend.
Für die, die noch gar nichts von der Grundeinkommensidee gehört haben, gibt es immer mehr Informationsangebote. In Form von Vorträgen, Infoveranstaltungen, Internetseiten. Die Grundidee ist nun auch wirklich nicht schwer zu verstehen: Eine durch den Staat an alle Bürger bedingungslos gezahlte Existenzsicherung. - Und die hatten wir bis jetzt noch nicht.
Viel Neues ist da ja nicht zu hören/lesen.
Zitat: \"Ich wäre sehr dafür, dass wir diese Kommissionsarbeit erst ordentlich beenden - das wird noch etwa eineinhalb Jahre dauern - und dann aus den entsprechenden Ergebnissen die Konsequenzen ziehen.\"
Bis dahin soll am besten erst einmal nichts geschehen? Soll das Thema aus dem Wahlkampf raus gehalten werden, oder warum braucht eigentlich diese bunte Kommission genau so lange? Doch wohl weil man ihr genau so lange Zeit gegeben hat, oder?
Vielleicht sollten wir um so mehr dafür Sorgen, dass Grundeinkommen ein Hauptthema im Wahlkampf wird und zwar inklusive einer genauen Ausgestaltung. Damit es nicht im Nachhinein auch gegen den Willen der Bevölkerung und damit vielleicht in der genauen Ausgestaltung zu Lasten der Mehrheit eingeführt wird.
Zu Agnes:
Gerade das ist es doch, dass wir endlich aus dem Lagerdenken (links-rechts-rot-grün-schwarz-gelb-etc.)aussteigen und nach neuen natürlichen Strukturen suchen.
Für viele Menschen ist das \"Lagerdenken\" die letzte Orientierung in einer rasant sich selbst zerstörenden Zeit. Wir glauben heute in einem Informationszeitalter zu leben und meinen besonders Intelligent zu sein - dass ist ein Irrtum - , denn der Nachwelt bleibt nur noch digitaler Schrott und atomare Verseuchung (das ist eklig aber absolut ernst gemeint.
Was tun? Revolution ausrufen? Seine eigene Haut retten? Weiter machen wie bisher? Nein!
Jeder sollte etwas mehr menschlicher und über sein Leben hinaus denken, mehr Verantwortung für das Leben übernehmen und in Zusammenhängen, Kreisläufen und Rhythmen die Welt anschauen.
Das BGE ist in diesen Sinne eine soziale Tat, dass es der sozialen Ordnung.
Meine Kritik am \'Punkt 2\' würde eher an einem Bruch in der Argumentation festmachen.
Der Beirat des BMF argumentiert zunächst mit einem Mangel an Transparenz beim Nachweis der Bedürftigkeit (hier schon kann man ja einwenden, dass zumindest in einem auch Vermögenssteuern umfassenden Steuersystem die Bedürftigkeit genügend festgestellt werden könnte).
Daran anschließend jedoch spricht er \'plötzlich\' davon, sehr wohl die LEISTUNGSbereitschaft prüfen zu wollen: \"Bevor der Staat den Unterhalt übernimmt, sollte er sehr wohl prüfen, wie viel Mühe der potentielle Sozialhilfeempfänger für die Erzielung seines Einkommens aufgewendet hat oder ob Vermögen vorliegt.\"
Während Vermögen die Abhängigkeit von öffentlichen Transfers noch auszusetzen vermag (so im System der Neg.ESt), bedeutet die Müheprüfung in diesem Pseudozusammenhang doch recht genau: \"Wernicharbeitenwill ist satt\".
Es soll hier offenbar gar kein Bedarf geprüft, sondern mittels einer willkürlichen Behauptung die Verknüpfung zweier grundverschiedener Dinge hergestellt werden.
Von einem wie immer festgestellten Leistungsunwillen kann man auf alles und gar nichts schließen (der Calvinist auf Geisteskrankheit, der Buddhist auf Reife), bestimmt aber nicht auf Bedarfsdeckung. Der Konnex von Leistungsunwillen und Bedarfsdeckung gleicht dem von Kriegsdienstverweigerung und Vogelfreiheit.
Anstatt gegen die Bedürftigkeit zu argumentieren IGNORIERT der Beirat die Frage nach einem Verfahren mit dem sie festzustellen wäre. Jeder Gedanke daran, ein Bedarf könne ohne Bereitschaft bestehen, ist ihm Verschwendung - was folgt ist Verdrängung nach dem Motto \'irgend ein Druckmittel wurde noch immer gebraucht und das war schließlich auch ausreichend verfügbar\'.
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Weiter hielte ich gerade den Begriff einer allgemeinen Bedürftigkeit für nützlich. Also nicht: \'Gleichgültig ob bedürftig oder nicht soll jedeR ein Einkommen erhalten\' sondern: \'jedeR soll ein Einkommen erhalten weil jedeR bedürftig ist\' oder anders: \'gleichgültig ob Einkommen oder nicht ist jedeR bedürftig\'. Aufgrund dieser allgemeinen Bedürftigkeit (Abhängigkeit von individuell nicht veränder-, vertretbaren Lebensbedingungen) ist dann die ebenso allgemeine Zahlung des Grundeinkommen nicht nur legitim sondern geboten - und unabhängig von den Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft.
Diese Aktion kann man begrüßen, um die Thematik Grundeinkommen in die breite Bevölkerung zu tragen. Es darf m.E. jedoch keinesfalls auf eine Abstimmung hinauslaufen sondern muss vielmehr in Richtung Denkanstoß gehen, denn die meisten haben noch nie etwas davon gehört und wissen auch nichts damit anzufangen.
Erst wenn die Vision Grundeinkommen in der gesamten Komplexität von einer Mehrheit gedacht wird, kann sie auch durchgesetzt werden. Und diesbezüglich stehen wir erst ganz am Anfang.
Begrüßenswert an diesem Konzept ist allenfalls die Erkenntnis, dass unterschiedlichen Arbeiten ein je abweichender Wert beizumessen ist. Es gibt konstruktive und also entsprechend destruktive Tätigkeiten.
Nun sollen die Besitzlosen möglichst kostengünstig das Gemeinwohl besorgen. Im Nachkriegsdeutschland wurde genau das - soweit ich weiß durch betreiben der Kirchen - verhindert, indem Leistungsberechtigte regelmäßig nur zu \"gemeinnützigen _und_zusätzlichen_ Arbeitsgelegenheiten\" herangezogen werden durften.
Richard Lawson: \"...den Aspekt des Grundeinkommens als „lohnergänzende Komponente“ für konstruktive Tätigkeiten in Gesellschaft und Umwelt hervorzuheben – einer Komponente,
die Sozialtransfers in Kombination mit Erwerbstätigkeit zugesteht,
um den Empfängern den Weg aus der Falle der Arbeitslosigkeit zu ermöglichen.\"
Nicht unpassend erscheint mir da Robert Ulmers Satz: \"Es geht ihr um die Freiheit der ökonomisch Stärkeren, unbürokratisch über die ökonomisch Schwächeren verfügen zu können.\" \"zit.\":https://www.grundeinkommen.de/06/06/2008/fuer-wessen-freiheit-steht-die-fdp.html
Richard Lawson: \"Es wäre sehr schwierig für eine Regierung, solch eine Regelung nach dem Ende der Rezession wieder abzuschaffen. ...
Die allgemeine Wirkung auf die öffentliche Wahrnehmung wäre mit jener bei der Einführung des Frauenwahlrechts zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu vergleichen.\"
Erstes ist aber doch eher zu befürchten, als zu erhoffen. Die Einführung so genannter Bürgerarbeit verschaffte nicht der Unverlierbarkeit des Recht auf Existenzmittel sondern dem Arbeitszwang eine kaum rückholbare Anerkennung.
Und zum zweiten; dieses Projekt erinnert doch weniger an die Einführung eines Frauenwahlrecht, das es zuvor keineswegs gab, sondern eher an den \'Nato-Doppelbeschluß\', der nur unerträglich angewachsene Mengen Sondermüll hinterließ.
Wir wollen uns aber an die Zunahme und die Normalisierung von Zwängen nicht gewöhnen - nein, auch nicht schleichend.
Ha Robert! Das BGE hat nichts mit Überwindung des Kapitalismus zu tun, es sei denn es fördert bei einigen das Verständnis vom Wesen des Kapitalismus und auch das ist wohl noch fraglich. Mit BGE erhält der Kapitalismus nur eine neue Form. Auch die soziale Marktwirtschaft als Gegensatz zum Manchesterkapitalismus hat ja nicht wirklich was beigetragen zur Überwindung des Kapitalismus an sich.
Und G., den real existierenden Sozialismus ohne Wesensverständnis zu kritisieren macht auch keinen Sinn. Vielleicht solltest du dir mal die Frage stellen, ob du dir einen DDR-Sozialismus plus BGE als etwas positives vorstellst oder nicht. Und dann noch die Frage, ob BGE und Kapitalismus oder BGE und (Real-)Sozialismus besser zusammen passt.
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